STEUERBERATUNG – STANDARDLEISTUNGEN

Steuern müssen Ihnen nicht länger den letzten Nerv rauben. Verlassen Sie sich auf einen kompetenten Partner, der Ihnen die Arbeit unterschriftsreif abnimmt.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (bis hin zum Überweisungsträger bzw. belegloser Datenübermittlung)
  • Finanzbuchhaltung (vom Beleg zur betriebswirtschaftlichen Auswertung – Anlagebuchhaltung
    • Offene-Posten-Buchhaltung
    • Kostenrechnung
  • Jahresabschlüsse unter Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
  • Beratung über steuerliche Auswirkungen geplanter Entscheidung
  • Steuererklärungen für Gesellschaften jeder Rechtsform, Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Einkommenssteuererklärung)
  • Erbschaftssteuer
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Prozessführung bei Finanzgerichten
  • Rechtsformwahl
  • Schenkungssteuer
  • Steuerliche Gestaltung von Gesellschafterverträgen
  • Steuerplanung
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Konzept von Existenzgründungen

WIR BERATEN SIE ALS

  • Existenzgründer
  • Freiberufler
  • Gewerbetreibende, eingetragene und nicht eingetragene Kaufleute
  • Personengesellschaften – GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
    • OHG (Offene Handelsgesellschaft
    • KG (Kommanditgesellschaft)
    • GmbH & Co. KG
  • Kapitalgesellschaften – GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
    • AG (Aktiengesellschaft)
  • Vereine (e.V.)
  • Stiftungen
  • Ausländische und internationale Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland