STEUERBERATUNG – STANDARDLEISTUNGEN
Steuern müssen Ihnen nicht länger den letzten Nerv rauben. Verlassen Sie sich auf einen kompetenten Partner, der Ihnen die Arbeit unterschriftsreif abnimmt.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen (bis hin zum Überweisungsträger bzw. belegloser Datenübermittlung)
- Finanzbuchhaltung (vom Beleg zur betriebswirtschaftlichen Auswertung – Anlagebuchhaltung
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Kostenrechnung
- Jahresabschlüsse unter Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
- Beratung über steuerliche Auswirkungen geplanter Entscheidung
- Steuererklärungen für Gesellschaften jeder Rechtsform, Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Einkommenssteuererklärung)
- Erbschaftssteuer
- Einlegung von Rechtsbehelfen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Prozessführung bei Finanzgerichten
- Rechtsformwahl
- Schenkungssteuer
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschafterverträgen
- Steuerplanung
- Steuerbelastungsvergleiche
- Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Konzept von Existenzgründungen
WIR BERATEN SIE ALS
- Existenzgründer
- Freiberufler
- Gewerbetreibende, eingetragene und nicht eingetragene Kaufleute
- Personengesellschaften – GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft
- KG (Kommanditgesellschaft)
- GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften – GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
- Vereine (e.V.)
- Stiftungen
- Ausländische und internationale Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland